Gutachten

Wir überprüfen Planungs- und Bauleistungen während und nach der Ausführung im Hinblick auf die einzuhaltenden Gesetze und Normen.

Unsere gutachterliche Tätigkeit bezieht sich auf Privatgutachten im Bereich des

  • Garten- und Landschaftsbau

  • Spiel- und Sportplatzbau

  • Strassen- und Verkehrswesen

Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit ermitteln wir den Wert möglicher Bauschäden und erstellen bei Bedarf entsprechende Sanierungskonzepte.

Wir arbeiten übrigens auch im Bereich der Qualitätssicherung und können Ihnen so unangenehme und mögliche Bauschäden ersparen. Konkret bedeutet das: wir überwachen auf der Auftraggeberseite Planungs- und Bauleistungen und schreiten ein, bevor es zu möglichen Planungs- und Baufehlern kommt.

Privatgutachten

Wir überprüfen Planungs- und Bauleistungen während und nach der Ausführung im Hinblick auf die einzuhaltenden Gesetze und Normen.

Wir analysieren Mangelzustände und überprüfen aus fachtechnischer Sicht eine mögliche Haftungszuordnung.

Sofern sich hieraus juristische Fragestellungen ergeben, müssen diese entsprechend dem geltenden Recht durch einen zugelassenen Juristen beantwortet werden.

Rechtsberatungen sind für Ingenieure und Architekten grundsätzlich untersagt.

Schiedsgutachten und Mediation

Streit mit Firmen ist zeitraubend und oft äußerst kostenaufwendig. Es gibt allerdings effektive Vorbeugungsmaßnahmen und falls „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, Schlichtungs- und Mediationswege, die das Problem rasch beheben.

Einigen sich beide Seiten auf einen neutralen Gutachter / Schlichter so können vor, während und nach einem Bauvorhaben Fragen und Probleme vor der Entstehung eines Streitfalles gemeinsam geklärt werden.

Rechnungs- und Aufmassprüfung

Es kommt oft vor, dass Bauabrechnungen vorgelegt werden, die von einer Partei inhaltlich bestritten werden. Wir überprüfen für Sie die Abrechnungen in Bezug auf die Massenansätze und die rechtliche Abrechnungsfähigkeit.

In Bezug auf die Abrechnung besteht ein großer Unterschied zwischen BGB- und VOB-Verträgen. Insbesondere bei VOB-Verträgen, bei denen der Teil B/C vereinbart wurde, gelten eigene Abrechnungsregeln, die unbedingt zu beachten sind.

Neben der theoretischen Prüfung führen wir für Sie selbstverständlich auch die vollständige Vermessung des Bestandes durch, der die Grundlage für die Rechnungs- und Aufmaßprüfung darstellt.

Weitere Leistungen